LBS Immobilien GmbH Südwest

Nebenkosten beim Hauskauf

Beim Kauf der Traumimmobilie müssen folgende Nebenkosten eingeplant werden

Nebenkosten sind beim Hauskauf nicht zu unterschätzen und sollten vorab in die Finanzierung einberechnet werden.

Sie haben Ihr Traumhaus gefunden und möchten jetzt die Finanzierung planen? Doch neben den Bau- bzw. Kaufkosten und dem Preis fürs Grundstück fallen auch jede Menge Nebenkosten an, die Sie einkalkulieren sollten. Diese machen den Kauf um einiges teurer und schmälern mitunter das Budget. Mit zusätzlichen 15 Prozent des Kaufpreises können Sie grob kalkulieren.

Diese Nebenkosten fallen beim Immobilien-Kauf immer an:

  • Notarkosten mit Grundbucheintrag (circa 1,5 Prozent)
  • Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland)
  • Grundsteuer (fällt jährlich an, legt die Gemeinde fest)

Hinzu kommen meist weitere Nebenkosten für:

  • Makler
  • Gutachter
  • Finanzierung
  • Modernisierung und Sanierung bei Altbauten
  • Instandhaltung
  • Versicherungen
  • Umzug und evtl. Schönheitsreparaturen

Die Nebenkosten im Detail:

Notarkosten und Grundbucheintrag

Für einen rechtsgültigen Immobilienkaufvertrag ist eine notarielle Beurkundung nötig. Der Notar kümmert sich neben der Vertragsformulierung, Kaufabwicklung und Beurkundung auch um den Eintrag im Grundbuch. Kalkulieren Sie diesen Posten mit circa 1,5 Prozent des Kaufpreises ein. Die Kosten variieren nach Objektwert und Aufwand. Geregelt sind sie im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Grunderwerbsteuer

Nach dem Immobilienkauf kommt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Jetzt wird einmalig die Grunderwerbsteuer fällig. Sie beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Grundsteuer

Für Gebäude und Wohnungen fällt regelmäßig die Grundsteuer B an, ebenso für bebaute und bebaubare Grundstücke. Die zuständige Gemeinde legt sie jeweils für das kommende Jahr fest.

Maklerprovision

Wird das Haus von einem Immobilien-Makler vermittelt, verlangt dieser eine Provision. Diese ist in der Höhe nicht gesetzlich geregelt und beträgt je nach Nachfrage und Bundesland meist zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen. Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen.

Gutachterkosten

Bausubstanz und -Qualität kann ein Gutachter besser einschätzen als der zukünftige Käufer. Er informiert über Sanierungs- und Renovierungsbedarf bei Altbauten und weist auf eventuelle Mängel bei Neubauten hin. Bauherrenberater in der Nähe empfiehlt zum Beispiel der Bauherren-Schutzbund

Finanzierungskosten

Wird mit einem Kredit finanziert, fallen Zinsen an. Dank Niedrigzins-Phase sind diese aktuell im Verhältnis gering.

Finanzierung berechnen mit dem Baufinanzierungs-Rechner

Umzugs- und Renovierungskosten

Auch der Umzug ins neue Heim ist mit Kosten verbunden. Je nach Größe des Haushaltes müssen Umzugswagen und Umzugs-Unternehmen gebucht werden. Oft fallen in der alten Wohnung weitere Renovierungskosten für Schönheitsreparaturen an.

Versicherungen

Für Hausbesitzer sind einige Versicherungen unverzichtbar. Planen Sie diese bei den Nebenkosten direkt ein. Die Preise variieren nach Anbieter, Objektwert und Risiko.

  • Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Haus, die beispielsweise durch Feuer, Wasser, Sturm entstehen. Diese Schäden können sehr teuer werden, darum braucht jeder Hausbesitzer diese Versicherung.
  • Für Elementarschäden durch Naturgewalten wie Hochwasser und Erdbeben kommt sie in der Regel nicht auf. Wer sich auch dagegen absichern möchte, schließt dafür eine zusätzliche Versicherung ab.
  • Schäden an der Einrichtung deckt der Hausbesitzer durch eine Hausratversicherung ab.
  • Risiko-Lebensversicherung und Restschuldversicherung sichern Ihre Familie für den Fall ab, dass Ihnen etwas zustößt.
  • Für Bauherren ist eine Bauherren-Haftpflicht nötig.
  • Eigentümergemeinschaften und Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftplicht, falls jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.

Modernisierungs- und Sanierungskosten

Bei älteren Objekten sollten Sie Modernisierungskosten direkt einplanen.

Instandhaltungskosten

Damit spätere Reparaturkosten nicht zum Problem werden, bilden Sie von Anfang an Rücklagen. Die angemessene Höhe können Sie hier berechnen: https://immobilien.sparkasse.de