LBS Immobilien GmbH Südwest

Schnee, Frost und Sturm

Wer bezahlt Winterschäden am Haus?

Schnee, Frost und Sturm – damit das Wetter in der kalten Jahreszeit nicht zum Unglück wird, sichern Sie Ihr Eigentum mit den richtigen Versicherungen ab.

Winterschäden: Gefrorene Rohre

In der kalten Jahreszeit lauern besondere Gefahren. Gefriert im Haus eine Rohrleitung, dann vergrößert sich das Volumen des Wassers um zehn Prozent; das Rohr kann dem erhöhten Druck nicht standhalten und platzt. Der Wasserschaden droht später, wenn die gefrorene Leitung wieder auftaut. Werden Möbel, Kleidung oder technische Geräte beschädigt, springt in der Regel die Hausratversicherung ein. Für Schäden am Haus (und an fest damit verbundenen Gegenständen wie Einbauküche, Heizungsanlage oder Sanitärinstallation) kommt die Wohngebäudeversicherung auf. "Allerdings nur, wenn es trotz Vorsorgemaßnahmen zum Schaden kam", erklärt der Verband öffentlicher Versicherer. Deshalb sind zum Beispiel wenig genutzte Räume stets ausreichend zu heizen. Besonders gefährdete Leitungen sollten Sie entleeren, absperren, und dämmen.

Winterschäden: Stürmische Zeiten

Ab Windstärke 8 (das sind mindestens 63 Kilometer pro Stunde) kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf. Spuren der Verwüstung kann ein Sturm auch im Inneren hinterlassen. Denn nicht selten schafft er es sogar, geschlossene Fenster und Türen aufzudrücken. Beschädigen Sturm, Hagel und Regen die Einrichtung, springt die Hausratversicherung ein. Die Glasversicherung übernimmt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben (einschließlich der Kosten für eine Notverglasung). Sie ist meist in Kombination mit der Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu haben. Demolieren herabfallende Äste oder Dachziegel das Auto, kommt die Teilkaskoversicherung für die Reparaturkosten auf.

Winterschäden: Extreme Gefahren

Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutsch und heftige Schneefälle: Um sich vor finanziellen Folgen durch diese Gefahren zu schützen, reichen Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht aus. Hier greift eine Elementarschaden-Versicherung. Diese umfasst Schäden durch von außen eintretendes Wasser – zum Beispiel, wenn Gewässer über die Ufer treten, das Kanalisationssystem überlastet ist, sich das Wasser anstaut und in den Keller eindringt. Sie ersetzt die Kosten für zerstörte Elektrogeräte sowie aufgeweichte Tapeten, durchnässte Böden und Polstermöbel.

Winterschäden: Vorsorge ist Pflicht

Verschließen Sie Fenster und Türen, befreien Bäume von morschem Geäst und untersuchen das Dach regelmäßig auf Risse und lose Ziegel. Reinigen Sie Dachrinnen und Fallrohre von Laub und Moos. Die Installation von Rückstauventilen bietet zusätzlichen Schutz vor Überflutungen. Kommt es trotzdem zu Schäden, melden Sie diese unverzüglich Ihrer Versicherung. Folgeschäden sollten Sie zumindest durch notdürftige Reparaturen abwenden. Um auf Nummer sicher zu gehen, fotografieren Sie unbedingt den Zustand vor der Reparatur.